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   OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04   

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https://dejure.org/2004,15951
OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04 (https://dejure.org/2004,15951)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - 2 Ws 97/04 (https://dejure.org/2004,15951)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 2 Ws 97/04 (https://dejure.org/2004,15951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung des Revisionsverfahren durch Abwesenheit aufgrund Abschiebung des Angeklagten; Anspruch des Angeklagten auf angemessene Verteidigung; Abwesenheit des Angeklagten durch Abschiebung ins Heimatland

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 205; ; StPO § 206 a; ; StPO § 344; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 345; ; JGG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 8 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04
    Nach diesen Grundsätzen wird es im Revisionsverfahren erforderlich, aber auch ausreichend sein, wenn der Angeklagte die Fähigkeit hatte, über die Einlegung des Rechtsmittels der Revision verantwortlich zu entscheiden, und mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (vgl. BGHSt 41, 16 f sowie BGH StV 1996, 250 f jeweils zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren).
  • BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 2 Ws 97/04
    Nach diesen Grundsätzen wird es im Revisionsverfahren erforderlich, aber auch ausreichend sein, wenn der Angeklagte die Fähigkeit hatte, über die Einlegung des Rechtsmittels der Revision verantwortlich zu entscheiden, und mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (vgl. BGHSt 41, 16 f sowie BGH StV 1996, 250 f jeweils zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2020 - 1 Ws 262/20

    Beschleunigungsgebot bei vorläufiger Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO;

    Die erfolgte Abschiebung stellt ein nur vorübergehendes, kein unbehebbares Verfahrenshindernis dar (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 26.05.2004 - 2 Ws 97/04, juris).
  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

    Da sich ein Angeklagter zu diesem Zweck moderner Kommunikationsmittel bedienen kann, wird mit der Abschiebung jedoch selten die Vereitelung einer Kontaktaufnahme einhergehen (aA - ohne nähere Begründung - OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 Ws 97/04, NStZ-RR 2005, 49 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2023 - 7 Ws 85/23

    Keine Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Anreise aus

    Kein dauerhaftes Verfahrenshindernis stellt etwa eine Abschiebung des Angeschuldigten dar, weil dieser grundsätzlich noch erreichbar und eine Wiedereinreise nicht ausgeschlossen ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 1 Ws 262/20; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 Ws 97/04).
  • OLG Celle, 13.10.2011 - 31 Ss 42/11

    Durchführung des Revisionsverfahrens bei dauerhafter Abwesenheit des Angeklagten

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Revision - wie hier - zulässig eingelegt und begründet worden ist und sich der Angeklagte vor Abschluss des Verfahrens freiwillig ins Ausland begeben hat (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 49; LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rn. 10).
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